Angaben zum Inhalt der Kirchenaustritts-Erklärung

Grundsätzlich ist eine korrekte schriftliche Kirchenaustritts-Erklärung ausreichend (kein spezielles Formular). Es muss keine Begründung angegeben werden und es ist kein pastorales Gespräch notwendig. Der Kirchenaustritt kann direkt schriftlich geregelt werden.

Austritts-Gespräch Kirchgemeinde / Pfarramt

In den kirchen-internen Weisungen ist zwar meistens vorgesehen, dass das Gespräch mit der austretenden Person gesucht werden soll. Falls Sie kein Gespräch wünschen, dann sollten Sie dies deshalb bereits in Ihrer Kirchenaustritts-Erklärung höflich aber deutlich schreiben. Ein Austrittsgespräch ist immer freiwillig und nie eine zwingende Voraussetzung damit Sie aus der Kirche austreten können.

Offizielles Kirchenaustritts-Datum

Das Datum für den Kirchenaustritt entspricht dem Eingang bei der Kirchgemeinde (Kirchenaustritt muss nicht per Einschreiben gesendet werden, ist aber ratsam). Entsprechend dem Kirchenaustritts-Datum wird die Kirchensteuer beendet. Meistens verläuft der Kirchenaustritt ohne Probleme. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten kann es zweckmässig sein die Kirchenaustritts-Hilfe eines Austritts-Services in Anspruch zu nehmen. Inklusive Unterstützung bei allfälligen Problemen können Sie Ihren fertig erstellten Kirchenaustritt mit diesem Formular bestellen: www.Kirchenaustritt24.ch

Begründung für den Kirchenaustritt

Es ist in der Kirchenaustritts-Erklärung keine Begründung notwendig, warum Sie aus der Kirche austreten möchten. Der Kirchenaustritt wird von der Kirchenbehörde bearbeitet und es ist deshalb sowieso nicht der richtige Platz für Kritik aus dem religiös-kirchlichen Bereich. Falls Sie der Kirche einen Brief mit den Gründen für Ihren Austritt aus der Kirche zukommen lassen möchten, dann senden Sie nach Ihrem Austritt einen separaten Brief an das Pfarramt. Die Angabe von Gründen für den Kirchenaustritt ist immer freiwillig und nie eine zwingende Voraussetzung damit Sie aus der Kirche austreten können. Es muss kein Formular der Kirche ausgefüllt werden, eine gratis Kirchenaustritts-Vorlage aus dem Internet kann auch ausreichend sein, bequemer geht es mit dem Formular von Kirchenaustritt24.

Kirchenaustritt Kinder

Jugendliche ab 16. Altersjahr: Jugendliche können Ihre ab dem 16. Geburtstag ihre Konfession selbständig bestimmen und reichen selber unterschriebenen Kirchenaustritt ein (ohne Unterschrift der Eltern).
Kinder und Jugendliche bis 16. Altersjahr: Wenn ein oder mehrere Kinder mit der Mutter oder dem Vater zusammen austreten, dann fügen Sie nach Ihren Personalien ein „einschliesslich meines Kindes“ plus die Personalien für das Kind oder die Kinder ein.

Vorlage Kirchenaustritt christkatholische Kirche

Die Christkatholische Kirche (anerkannt in den Kantonen Aargau, Bern, Zürich, Basel-Stadt, Baselland, Schaffhausen, Solothurn, Luzern, St. Gallen) hat deutlich weniger Mitglieder als die reformierte und die katholische Kirche. Doch das Verfahren für den Austritt ist im wesentlichen das selbe: In Kantonen mit Anerkennung der christkatholischen Kirche als Landeskirche, kann man analog zum Vorgehen der anderen Landeskirchen austreten. Weil eine Kirchenaustritts-Vorlage für diese Konfession schwer zu finden ist, laden Sie am besten eine Kirchenaustritt-Vorlage für die römisch-katholische Kirche herunter, ersetzen Sie im Text „römisch-katholisch“ durch „christkatholisch“ und fügen Sie die Adresse der zuständigen christkatholischen Kirchgemeinde ein.

▷▷ Zum nächsten Schritt für Ihren Kirchenaustritt:

Post-Adresse der zuständigen Kirchgemeinde

Wie muss ich für meinen Kirchenaustritt vorgehen?

Kirchenmitglieder können in der Schweiz aus der Kirche austreten, indem per Brief-Post ein korrekter Kirchenaustritt an die Kirchgemeinde geschickt wird.

Ist ein spezielles Formular für den Austritt vorgeschrieben?

Nein, es gibt kein vorgeschriebenes Formular für den Kirchenaustritt, Ausnahme ist die Reformierte Kirche im Kanton Freiburg. Ein selber formulierter Brief oder eine ergänzte Vorlage aus dem Internet sind ausreichend, um den Kirchenaustritt zu erklären.

Muss ich Taufort und Taufdatum beim Kirchenaustritt angeben?

Nein. Die Kirchgemeinden begrüssen es zwar, wenn Sie beim Kirchenaustritt Taufort und Taufdatum angeben. Falls unbekannt kann "Taufangaben sind mir nicht bekannt" geschrieben werden. Es besteht keine Verpflichtung Taufort und Taufdatum anzugeben.

Muss ich meinen Kirchenaustritt per Einschreiben senden?

Nein, das ist nicht vorgeschrieben. Einschreiben ist aber vorteilhaft, um mit der Einschreibe-Quittung über einen Beleg für die Zusendung zu verfügen.

Erhalte ich von der Kirchgemeinde eine Austritts-Bestätigung?

Ja, die Kirchgemeinde stellt nach einigen Wochen der austretenden Person die schriftliche Kirchenaustritts-Bestätigung zu. Unbedingt nachfragen, falls die Bestätigung ausbleibt.

Muss ich meinen Austritt dem Steueramt melden?

Die Steuerämter berechnen die Kirchensteuern nach dem amtlichen Personenregister der politischen Gemeinde. Die Kirchgemeinde meldet deshalb automatisch den Kirchenaustritt an die Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde zur Änderung der Konfessions-Zugehörigkeit.

Bestätigt mir die politische Gemeinde den Kirchenaustritt?

Meistens sendet die Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde an die ausgetretene Person keine Mitteilung, wenn die Konfession geändert wurde. Die korrekte Änderung erkennt man später an der Steuerrechnung. Bei Unklarheit kann jedoch immer bei der Gemeindeverwaltung die aktuell registrierte Konfessions-Zugehörigkeit nachgefragt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kirche und Landeskirche?

Oft wird "Kirche" als Kurzbezeichnung für die Römisch-katholische oder die Evangelisch-reformierte Landeskirche verwendet. Die Landeskirchen haben durch die öffentlich-rechtliche Anerkennung einen besonderen Status unter den Religionsgemeinschaften, insbesondere betreffend der Erhebung von Kirchensteuern. In einigen Kantonen ist auch die Christkatholische Kirche als Landeskirche anerkannt.

Kann ich später wieder in die Kirche eintreten?

Ja. Trotz Kirchenaustritt kann man später wieder in die selbe oder eine andere Kirche eintreten, wenn sich Meinung oder Lebensumstände ändern. Die Taufe bleibt erhalten.

© 2025  Kirchenaustritt24 / dp webmedia