Kirchenaustritt stoppt Kirchensteuer

Der offizielle Kirchenaustritt beendet die Pflicht für das Bezahlen der Kirchensteuer. Der Austritt aus der Kirche kann jederzeit eingereicht werden und führt Austritts-Datum beim Steueramt zur Beendigung der Kirchensteuer.

Was ist der Zweck der Kirchensteuer?

In der Schweiz spielt die Kirchensteuer eine bedeutende Rolle für die Finanzierung der Landeskirchen. Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde haben die Möglichkeit, an der Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen. Dadurch können sie über die Verwendung der Kirchensteuer bestimmen.

Wer muss Kirchensteuern bezahlen?

In den meisten Kantonen sind Kirchensteuern für all jene Personen obligatorisch, welche Mitglied in einer vom Kanton anerkannten Kirche sind. In allen Kantonen sind dies die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche. Nur in einem Teil der Kantone gilt die christkatholische Kirche als anerkannte Kirche mit Kirchensteuerpflicht.

Und in den meisten Kantonen sind auch für die Unternehmen verpflichtet die Kirchen steuerlich zu unterstützen. In der Deutschschweiz sind es nur die Kantone Basel-Stadt, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden und Aargau, welche bei Unternehmen keine Kirchensteuern erheben.

Wer kann die Kirchensteuer stoppen?

Jede Person, welche als Mitglied der Kirche Steuern bezahlt, dann die Kirchensteuer durch den Kirchenaustritt beenden. Für Unternehmen hingegen gibt es keine Möglichkeit zur Kündigung, um Kirchensteuern zu vermeiden.

Wer aus der Kirche austritt, beendet damit also die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Der Austritt kann jederzeit schriftlich bei der Kirchgemeinde eingereicht werden und erfordert keine Kündigungsfrist. Entscheidend ist das Eingangsdatum der Austrittserklärung: Ab diesem Zeitpunkt endet die Pflicht zur Kirchensteuerzahlung. Teilweise wird die Kirchensteuer in ganzen Jahren berechnet, dann ist speziell auf den Einreichen des Kirchenaustritts in Bezug auf der Jahresende zu achten.

Das Austritts-Datum leitet die Kirchgemeinde an die politische Verwaltung weiter, die die Konfessionsänderung im amtlichen Personenregister vermerkt. Ohne den Weg über die Kirchgemeinde ist es jedoch nicht möglich, den Konfessionseintrag direkt bei der Gemeindeverwaltung zu ändern.

Ist die Kirchensteuer der Hauptgrund für Kirchenaustritte?

Hier sind die Ergebnisse von Umfragen nicht eindeutig betreffend den Gründen für den Austritt aus der Kirche. Manchmal ergibt sich das Bild, dass es vor allem eine Abwendung von Kirche und Religion ist, welche in den Kirchenaustritt mündet. Oftmals wird aber auch das Beenden der Kirchensteuer als Hauptgrund für das Austreten aus der Kirche gesehen. Grosse Unterschiede gibt es beim Alter, jüngere Personen treten deutlich häufiger aus der Kirche aus. Zudem gibt es Unterschiede zwischen Stadt und Land: Vor allem in städtischen Gebieten, wo die Bindung zur Kirche häufig geringer ist, entscheiden sich viele Menschen aus finanziellen Gründen gegen die Mitgliedschaft. In ländlichen Regionen hingegen, in denen engere Gemeinschaften bestehen, bleibt die Bereitschaft, die Kirchensteuer zu zahlen, stärker verankert. Auch wenn für manche der soziale Druck ein Hindernis sein kann, ist in der Schweiz grundsätzlich jede Person frei, unabhängig von familiären oder gesellschaftlichen Erwartungen aus der Kirche auszutreten.

Lernen Sie die Hintergründe der Kirchensteuer in der Schweiz kennen. Erfahren Sie, wer zahlen muss und wie Sie Ihre Verpflichtungen beenden können. Mit dem Kirchenaustritt beenden Sie die Zahlung der Kirchensteuer. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und den Ablauf des Austritts.

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