Was ist der offizielle Kirchenaustritt in der Schweiz?
► Durch den offiziellen Kirchenaustritt können Mitglieder ihre Zugehörigkeit zur Kirche formell beenden.
► Nach Abschluss des Austritts entfällt für die austretenden Personen die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer.
Erfahren Sie auf dieser Seite mehr zum Offiziellen Kirchenaustritt in der Schweiz. Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, dann ist es für Sie in der Regel das erste Mal und einzige Mal, dass Sie diesen Schritt vornehmen. Weil den meisten Mitgliedern von den Kirchen zu den Details zum Kirchenaustritt nicht ausreichend informiert sind, besteht die Gefahr von formalen Fehlern, wenn Sie sich für diesen Schritt nicht informieren.
Kirchenaustritt in der Schweiz
In der Schweiz können Einwohnerinnen und Einwohner durch den offiziellen Kirchenaustritt ihre Zugehörigkeit zu einer Landeskirche formell beenden und sich von der damit verbundenen Kirchensteuerpflicht befreien. Dieser Schritt kann ohne Angabe von Gründen erfolgen und im Folgenden geben wir einen Überblick über den offiziellen Kirchenaustritt in der Schweiz.
Was bedeutet der Kirchenaustritt in der Schweiz?
Der Kirchenaustritt ist in der Schweiz der formelle, behördliche Vorgang, der dazu führt, dass die Konfessionszugehörigkeit im amtlichen Personenregister auf „unbekannt“ geändert wird. Unbekannt bezieht sich hier nicht allgemein auf die Religion, sondern spezifisch auf die Mitglieder der Schweizer Landeskirchen, welche gesetzlich verpflichtet sind Kirchensteuer zu zahlen.
Wenn Sie als unbekannt registriert sind, dann heisst das für Sie, dass Sie keiner der öffentlich-rechtlich anerkannten Religion angehören, was fast ausschliesslich die christlichen Kirchen betrifft, also die evangelisch-reformierte, die christkatholische und die römisch-katholische Kirche. Sind Sie nicht als unbekannt registriert, dann besteht Kirchensteuerpflicht.
Der Ablauf des Kirchenaustritts
Der Kirchenaustritt erfolgt durch eine schriftliche Austrittserklärung an die zuständige Kirchgemeinde. Diese teilt die Information dem Einwohneramt der Wohngemeinde mit, welches wiederum die Konfessionszugehörigkeit im Personenregister ändert. Zudem wird die Information an das Steueramt weitergegeben, das entsprechend die Kirchensteuerpflicht beendet. Es ist üblich, dass die austretende Person von der Kirchgemeinde eine schriftliche Bestätigung über den Austritt erhält.
In den meisten Fällen versendet das Einwohneramt keine separate Bestätigung über die geänderte Konfessionszugehörigkeit. Wer jedoch sicherstellen möchte, dass die Änderung korrekt vorgenommen wurde, kann dies durch eine Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung prüfen.
Kirchensteuer und Kirchenaustritt
Die Kirchensteuer wird in der Schweiz direkt von der Steuerverwaltung erhoben und richtet sich nach der im Personenregister vermerkten Konfession. Durch den Kirchenaustritt entfällt diese Steuerpflicht ab dem Datum, an dem der Austritt amtlich wirksam wird. Besonders in Kantonen, in denen die Kirchensteuer relativ hoch ist, kann dies zu einer spürbaren Entlastung führen. Die Kirchensteuerpflicht betrifft jedoch nur jene, die einer Landeskirche offiziell angehören.
Für Personen, die der Quellenbesteuerung unterliegen, ist es ratsam, eine Kopie der Kirchenaustritts-Bestätigung beim Arbeitgeber einzureichen. Dadurch kann die Kirchensteuer von den monatlichen Abzügen entfernt werden.
Unterstützung beim Kirchenaustritt
Viele Menschen fühlen sich von den Formalitäten und Behördengängen eines Kirchenaustritts abgeschreckt. Doch professionelle Dienstleister bieten Hilfe auf kommerzieller Basis an. Sie können Ihren fertig vorbereiteten Kirchenaustritt beziehen und erhalten Unterstützung bei Problemen mit dem Kirchenaustritt.