Word-Vorlage für Kirchenaustritt
Es gibt einige gute Word-Vorlagen, die im Internet verfügbar sind. Wählen Sie eine geeignete Vorlage für den Kirchenaustritts-Brief, passen Sie den Inhalt entsprechend an und vervollständigen Sie die Angaben. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass Sie diese Vorlagen für die Austrittserklärung an die römisch-katholische oder evangelisch-reformierte Kirche anpassen.
Bei den ausführlicheren Vorlagen sind auch Formulierungen enthalten, dass Sie keine Kontaktaufnahme und kein Gespräch wünschen. Teilweise ist auch das Eintragen von Angaben wie Taufort und Taufdatum vorgesehen. Sofern Ihnen diese Angaben bekannt sind, können Sie diese Daten eintragen. Diese zusätzlichen Angaben sind aber freiwillig und nicht nötig.
Adresse der Kirchgemeinde
Die Austrittserklärung muss an die zuständige Behörde der Kirchgemeinde gesendet werden. Die korrekte Adresse der Kirchgemeinde lässt sich in vielen Kantonen über Online-Verzeichnisse ermitteln, beispielsweise in Zürich über das Portal „Kirchen in Zürich„. Zu den meisten Kantonen finden Sie hier Angaben zur den Kirchgemeinde-Adressen der evangelisch-reformierten Kirche und den Kirchgemeinden der römisch-katholischen Kirche.
Auf den Internetseiten der Kirchgemeinden ist meistens die Post-Adresse der Präsidentin oder des Präsidenten der Kirchgemeinde angegeben. Das Präsidium (von Kirchenrat oder Kirchenpflege oder Kirchgemeinderat) ist immer eine korrekte Adressierung. Falls nicht ersichtlich, dann ist meistens alternativ für das Zusenden der Austrittserklärung die Post-Adresse von Sekretariat oder Verwaltung angegeben.
Austrittserklärung per Post einreichen
Die Erklärung zum Kirchenaustritt muss schriftlich per Briefpost zugestellt werden. Ein Kirchenaustritt per E-Mail wird von den Kirchen nicht akzeptiert. Der Brief muss eigenhändig unterschrieben sein. Obwohl es nicht zwingend erforderlich ist, den Brief per Einschreiben zu senden, wird dies empfohlen, um den Empfang nachweisen zu können.
Meldung an die politischen Behörden
Es ist nicht notwendig, den Austrittsbrief zusätzlich an das Einwohneramt, die Stadtverwaltung oder das Steueramt zu senden. Die Kirchgemeinde ist verpflichtet, den Kirchenaustritt an die Verwaltung der politischen Gemeinde zu melden. Diese aktualisiert das Personenregister und beendet dadurch die Kirchensteuerpflicht, indem das Steueramt auf das selbe Register zugreift (Ausnahme Quellenbesteuern mit einreichen einer Kopie der Kirchenaustritts-Bestätigung beim Arbeitgeber).
Bestätigung des Kirchenaustritts
Nach Eingang des Kirchenaustritts erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Bestätigung des Austritts von der Kirchgemeinde. Dieses Dokument dient als offizieller Nachweis Ihres Austritts und sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Falls die Bestätigung nicht innerhalb weniger Wochen eintrifft, können Sie diese bei der Kirchgemeinde einfordern. Mit einem per Einschreiben versandten Brief haben Sie zusätzlich einen Nachweis über die fristgerechte Zustellung.
Unterstützung bei Unsicherheiten
Falls Unklarheiten hinsichtlich des Ablaufs oder der Adressierung bestehen, bieten Ihnen Kirchenaustritt24 als Dienstleistung kompetente Unterstützung an: Sie können fertig erstellte und personalisierte Kirchenaustritts-Unterlagen beziehen, welche Sie direkt unterschreiben und an die Kirche absenden können.