Kirchenaustritt einreichen und Kirchensteuer beenden

Mit der Kirchenaustrittserklärung können Sie als Kirchenmitglied offiziell Ihren Austritt aus der Kirche erklären, womit auch Ihre Verpflichtung zur Kirchensteuer-Zahlung endet. Der Kirchenaustritt ist der behördliche Vorgang, der den Austritt formell bestätigt und ermöglicht.

Kompetente Unterstützung beim Kirchenaustritt

Kirchenaustritt24 unterstützt die Kundinnen und Kunden beim gesamten Vorgang ihres Kirchenaustritts. Der Austrittsbrief wird fertig vorbereitet abgegeben und kann nach dem Unterschreiben direkt bei der zuständigen kirchlichen Behörde eingereicht werden.

Formular Kirchenaustritt

Wie ist der Kirchenaustritt geregelt?

In der Schweiz ist der offizielle Kirchenaustritt ein formeller, behördlicher Vorgang, bei dem die Änderung der Konfessionszugehörigkeit im amtlichen Personenregister erfasst wird. Diese Angabe bezieht sich spezifisch auf Mitglieder der Schweizer Landeskirchen, die gesetzlich zur Zahlung von Kirchensteuern verpflichtet sind. Wenn Sie keiner der öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften mehr zugehörig sind, dann besteht keine Pflicht mehr zur Zahlung der Kirchensteuer an die evangelisch-reformierte, christkatholische oder römisch-katholische Kirche.

Der Ablauf des Kirchenaustritts

Der Kirchenaustritt wird durch eine schriftliche Erklärung an die zuständige Kirchgemeinde eingeleitet. Diese informiert dann das Einwohneramt der Wohngemeinde, das die Konfessionszugehörigkeit im amtlichen Register entsprechend anpasst. Auch das Steueramt wird benachrichtigt, damit die Kirchensteuerpflicht endet. In der Regel erhält die austretende Person eine schriftliche Bestätigung des Austritts von der Kirchgemeinde.

Auf dieser Seite erhalten Sie alle wesentlichen Informationen zum Kirchenaustritt in der Schweiz. Durch den Austritt endet Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Wir stellen Ihnen umfassende Informationen und Unterstützung für einen reibungslosen und sicheren Austritt aus der Kirche zur Verfügung.

An wen ist der Kirchenaustritt zu richten?

In der Schweiz ist die lokale Kirchgemeinde der evangelisch-reformierten oder römisch-katholischen Kirche für den Kirchenaustritt zuständig. Zwar wird der Austritt beim Einwohneramt vermerkt, jedoch nur, wenn die Kirchgemeinde dies offiziell meldet – eine direkte Abmeldung beim Einwohneramt ist nicht möglich. Auch das Steueramt nimmt keine Kirchenaustritte entgegen.

Kann man per E-Mail aus der Kirche austreten?

Ein Kirchenaustritt per E-Mail ist nicht vorgesehen und kein rechtswirksamer Weg für den Austritt aus der Kirche. Der Kirchenaustritt muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen per Post an die Kirchgemeinde geschickt werden. Auch elektronische Formulare werden von den Kirchen in der Schweiz nicht angeboten.

Welche Folgen hat es, wenn man aus der Kirche austritt?

Der Austritt aus der Kirche hat vor allem finanzielle und religiöse Konsequenzen. Sie sind von der Kirchensteuer befreit und können keine kirchlichen Sakramente oder Dienste wie Taufen, Hochzeiten oder Beerdigungen in Anspruch nehmen. Zuweilen kann der Austritt auch soziale Auswirkungen haben im familiären und gesellschaftlichen Umfeld.

Kann ich konvertieren von katholisch zu evangelisch?

Ja, Sie können von der katholischen zur evangelisch-reformierten Kirche konvertieren, präziser gesagt einen Konfessions-Übertritt von der einen zu anderen Konfession vollziehen. Zuerst müssen Sie aus der katholischen Kirche austreten und anschliessend evangelisch-reformierten Kirchgemeinde eintreten.

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