Kirchenaustritt Vorgehen im Kanton Glarus
Im Kanton Glarus erfolgt ein Kirchenaustritt ausschliesslich schriftlich und wird durch einen an die zuständige Kirchgemeinde gerichteten Austrittsbrief beantragt. Das Schreiben muss ein klarer Austrittsantrag enthalten und ist mit Datum sowie handschriftlicher Unterschrift zu versehen. Eine Begründung für den Austritt ist nicht erforderlich. Nach Eingang des Schreibens prüft der Kirchgemeinderat den Antrag und meldet die Mutation der Konfession an die Einwohnergemeinde, wodurch die Kirchensteuerpflicht entfällt.
Der Austritt wird rückwirkend auf den Beginn des laufenden Steuerjahres wirksam, sodass die betroffene Person für das gesamte Jahr von der Steuer befreit wird. Auch Minderjährige können mit Zustimmung der Eltern aus der Kirche austreten. Diese übernehmen bei Bedarf die Erstellung des Austrittsschreibens und die Kommunikation mit der Kirchgemeinde.
Kirchensteuerpflicht natürliche Personen im Kanton Glarus
Natürliche Personen, die einer der zwei anerkannten Landeskirchen im Kanton Glarus angehören, der evangelisch-reformierten oder der römisch-katholischen Kirche, sind zur Zahlung von Kirchensteuern verpflichtet. Die Steuerpflicht richtet sich nach der im Personenregister vermerkten Konfession und ist vom steuerpflichtigen Einkommen abhängig. Diese Steuer wird zusammen mit der Staatssteuer erhoben. Im Falle eines Kirchenaustritts endet die Steuerpflicht rückwirkend für das gesamte Jahr des Austritts, sofern dieser ordnungsgemäss schriftlich erklärt wurde. Ein solcher Austritt ermöglicht nicht nur eine steuerliche Entlastung, sondern beendet auch die rechtliche Zugehörigkeit zur jeweiligen Kirche. Für viele ist die Kirchensteuer ein Ausdruck solidarischer Unterstützung, während andere sich zunehmend für einen Austritt entscheiden.
Kirchensteuerpflicht Unternehmen im Kanton Glarus
Im Kanton Glarus sind auch juristische Personen, wie Unternehmen, kirchensteuerpflichtig, unabhängig von einer religiösen Zugehörigkeit. Diese Steuer unterliegt der sogenannten negativen Zweckbindung, wodurch die Mittel ausschliesslich für nicht-religiöse Zwecke, wie den Gebäudeunterhalt oder soziale Dienstleistungen, verwendet werden dürfen.
Diskussionen über eine mögliche Abschaffung der Kirchensteuerpflicht für Unternehmen sind wiederholt aufgetreten, wurden jedoch stets abgelehnt, zuletzt mit deutlicher Mehrheit an der Glarner Landsgemeinde. Kritiker bemängeln, dass Unternehmen für Leistungen zahlen, von denen sie nicht direkt profitieren. Befürworter hingegen betonen den gesellschaftlichen Nutzen, da diese Steuern soziale Projekte und die Integration von Arbeitslosen finanzieren. Die Beibehaltung der Steuerpflicht für Unternehmen zeigt, wie wichtig die Kirchen als Akteure in sozialen Bereichen für die Region bleiben.
Weitere Informationen zu Kirche und Kirchenaustritt im Kanton Glarus
Im Kanton Glarus sind zwei Landeskirchen anerkannt: die evangelisch-reformierte Kirche und die römisch-katholische Kirche. Diese Kirchen erheben Kirchensteuer sowohl von ihren Mitgliedern als auch von Unternehmen. Kirchenaustritte sind unkompliziert und führen zum Ende der Steuerpflicht. Neben den klassischen Austrittswegen über die Kirchgemeinden gibt es Online-Portale wie Kirchenaustritt24, die den Austritt vereinfachen, aber kostenpflichtig sind. Der gesellschaftliche Beitrag der Kirchen bleibt ein zentrales Thema, da sie neben religiösen Aufgaben auch soziale Projekte wie die Wiedereingliederung von Arbeitslosen unterstützen. Trotz Diskussionen über die Abschaffung der Kirchensteuer für Unternehmen hat sich der Kanton für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen entschieden.