Austritts-Datum
Als Austritts-Datum gilt der der Eingang Ihrer Kirchenaustritts-Erklärung bei der zuständigen Kirchgemeinde. Dieses Kirchenaustritts-Datum erhalten Sie von der Kirchgemeinde mit einer schriftlichen Kirchenaustritts-Bestätigung bestätigt.
Bearbeitungsdauer Kirchenaustritt
Es dauert oft mehrere Wochen, bis Sie die Kirchenaustritts-Bestätigung von der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde oder römisch-katholischen Kirchgemeinde erhalten. Deshalb ist es wichtig, den Kirchenaustritt per Einschreiben abzusenden und die Einschreibe-Quittung aufzubewahren.
Wenn Sie sechs Wochen nach dem Austritts-Schreiben keine Bestätigung erhalten haben, dann wenden Sie sich mit einer freundlichen Nachfrage schriftlich an die Kirche. Manchmal dauert die Bearbeitung tatsächlich so lange, manchmal liegt aber auch ein anderes Problem vor, weshalb Sie unbedingt nachfragen sollten, wenn Sie keine schriftliche Bestätigung Ihres Kirchenaustritts.
Behalten Sie Ihre Einschreibe-Quittung mindestens so lange, bis Sie von der Kirchgemeinde die definitive Bestätigung für Ihren Kirchenaustritt inklusive vermerktem Austritts-Datum erhalten haben.
Nicht verwechseln mit Pfarramts-Schreiben
Gelegentlich versendet die Kirchgemeinde beziehungsweise das entsprechende Pfarramt viel schneller als die Kirchenaustritts-Bestätigung einen seelsorgerischen Brief, in welchem diverse Themen um Kirche und Kirchenaustritt erläutert werden. Dies trifft insbesondere auf die Pfarrämter der römisch-katholischen Kirche zu. Lesen Sie immer den Brief-Inhalt genau, aber üblicherweise können Sie den seelsorgerischen Brief schlicht und einfach ignorieren.
Eine korrekte Kirchenaustritts-Bestätigung enthält mindestens die Information, dass Ihr Kirchenaustritt akzeptiert wurde, das zugehörige Datum Ihres Kirchenaustritts und sollte stellvertretend für die Kirchgemeinde unterzeichnet sein. Zudem sollte erwähnt sein, dass die zuständige Verwaltung der politischen Gemeinde informiert wurde (damit die entsprechende Mutation bei Einwohnerkontrolle bzw. Personenmeldeamt und Steuerämtern vorgenommen wird). Damit ist der offizielle Kirchenaustritt abgeschlossen.
▷▷ Zum nächsten Schritt für Ihren Kirchenaustritt:
Kirchenaustritt ▷ Kirchensteuer Steueramt