Amtlich beglaubigte Unterschrift notwendig
Anders als im Kanton St. Gallen betrifft im Kanton Appenzell-Ausserrhoden betrifft die Vorschrift zur Unterschrifts-Beglaubigung nur die Mitglieder der römisch-katholischen Kirche. Zudem ist es so, dass nur ein Teil der römisch-katholischen Kirchgemeinden diese Vorschrift konsequent durchsetzt, weshalb es ab und zu vorkommt, dass fälschlicherweise bei der Gemeindeverwaltung gesagt wird, im Kanton Appenzell-Ausserrhoden sei die Unterschrifts-Beglaubigung gar nicht notwendig.
Gemäss einem Erlass des Verbands der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Appenzell-Ausserrhoden ist die Austrittserklärung mit amtlich beglaubigter Unterschrift einzureichen. Von Herisau und Teufen ist bekannt, dass konsequent die Einhaltung dieser Regelung verlangt wird. In einigen Kirchgemeinden kann es auch sein, dass der Kirchenaustritt auch ohne beglaubigte Unterschrift akzeptiert wird. Um ein Hin und Her zu vermeiden ist es für die Katholiken aber in allen Kirchgemeinden des Kantons Appenzell-Ausserrhoden empfehlenswert, den Kirchenaustritt mit amtlich beglaubigter Unterschrift zu senden.
Was ist eine beglaubigte Unterschrift?
Bei einer beglaubigten Unterschrift bestätigt eine Amtsperson, dass das Dokument persönlich in Anwesenheit der Amtsperson unterzeichnet wurde. Folglich ist es also falsch, wenn man das Dokument schon unterschrieben mitbringt. Die amtliche Beglaubigung durch die Gemeindeverwaltung kostet etwa 15 bis 20 Franken.
Wie kommen Sie zu Ihrer beglaubigten Unterschrift?
Unbedingt Ausweis mitnehmen: Die Beglaubigung kann von den befugten MitarbeiterInnen der Stadt- oder Gemeindeverwaltung unter Vorweisung eines Identitätsnachweises wie ID oder Pass vorgenommen werden.
Anschliessend Kirchenaustritt per Post absenden
Nach der Beglaubigung nehmen Sie Ihren Kirchenaustritts-Brief wieder mit, um selber den Kirchenaustritt bei der Post als Einschreiben an die Kirchgemeinde abzusenden. Zum Zeitpunkt der Beglaubigung wird Ihr Austritt aus der Kirche noch nicht offiziell bei der Gemeindeverwaltung registriert.
▷▷ Zum nächsten Schritt für Ihren Kirchenaustritt:
Bestätigung Kirchgemeinde Ende Mitgliedschaft Kirche und Kirchensteuer