Kirchenaustritt per Einschreiben absenden
Es wird dringend empfohlen, den Brief per Einschreiben zu verschicken, da Sie so eine Einschreibe-Quittung erhalten, die als Nachweis für das Absendedatum dient. Dies kann bei eventuellen Rückfragen oder Unstimmigkeiten hilfreich sein.
Zwar gibt es keine generelle Pflicht, den Kirchenaustritt per Einschreiben zu verschicken, doch einige Kirchgemeinden verlangen dies explizit. In anderen Fällen, wie beispielsweise in der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Aargau, wurde die Einschreibe-Pflicht offiziell aufgehoben. Dennoch ist die Zustellung per Einschreiben eine bewährte Praxis.
Einschreibe-Quittung aufbewahren
Die Quittung des Einschreibens sollten Sie sorgfältig aufbewahren. Es muss damit gerechnet werden, dass die Kirchgemeinde erst nach mehreren Wochen die Kirchenaustritts-Bestätigung der ausgetretenen Person zuschickt. Es ist deshalb üblich, dass man erst nach vier bis acht Wochen bei der Kirchgemeinde nachfragt betreffend der ausgebliebenen Kirchenaustritts-Bestätigung.
Zumindest bis Sie die schriftliche Bestätigung Ihres Austritts aus der Kirche von der Kirchgemeinde erhalten haben, ist es also wichtig die Einschreibe-Quittung aufzubewahren. Es kommt zwar grundsätzlich eher selten zu Problemen mit dem Austrittsbrief und üblicherweise funktioniert die Bearbeitung bei der Kirchgemeinde recht zuverlässig. Doch sollte es dennoch zu einem Problem kommen, dient diese Quittung als Beweis für die erfolgte Zustellung an die Kirchgemeinde..
Problem Einschreiben wird nicht abgeholt
Ab und zu kommt es vor, dass nach etwa zehn Tagen das Einschreiben ungeöffnet durch die Post retourniert wird. Selten ist hier das Problem eine falsche Adressierung. Sondern dieses Problem tritt auf, weil die Post eine Abholeinladung ausgestellt hat, nachdem das Einschreiben nicht direkt übergeben werden konnte.
Beispielsweise war die zuständige Person ferienabwesend und hat niemanden die Stellvertretung übergeben. Oder die Abholeinladung der Post ging bei der Kirchgemeinde unter oder wurde vergessen. Nach Ende der 7-tägigen Abholfrist retourniert die Post dann das Einschreiben an den Absender.
In solchen Fällen können Sie auf das ursprüngliche Absendedatum beharren und den Austrittsbrief mit einem entsprechenden Begleitbrief und Beilage der Einschreibe-Quittung mit normaler Briefpost an die Kirchgemeinde zu senden. Es ist zwar teurer, aber dafür weniger aufwändig, wenn man den ursprünglichen Austrittsbrief in einen neuen Umschlag steckt und erneut als Einschreiben absendet, da der Zeitverlust bei der Kirchensteuer meistens kaum ins Gewicht fällt.
Spezielle kantonale Vorschriften
Zu den wichtigsten kantonalen Besonderheiten finden Sie Informationen auf separaten Seiten:
• Kanton St. Gallen
• Freiburg (evangelisch-reformierte Kirche)
• Appenzell-Ausserrhoden (römisch-katholische Kirche)
Keine Kopie an das Steueramt
Gelegentlich wird fälschlicherweise der Tipp verbreitet, man solle parallel zum Kirchenaustritts-Schreiben an die Kirche auch dem Steueramt eine Kopie senden als Stopp der Kirchensteuer. Das ist aber wirkungslos und ergibt nur unnötige Umtriebe, denn das Steueramt nimmt erst dann eine Anpassung der Kirchensteuer-Berechnung vor, wenn die amtliche Mitteilung der Kirchgemeinde via Einwohnerkontrolle oder Personenmeldeamt vorliegt. Nur bei Quellenbesteuerung legt das Steueramt den anzuwendenden Quellensteuer-Tarif fest, weshalb hier das Steueramt eine Kopie der Kirchenaustritts-Bestätigung benötigt.
▷▷ Zum nächsten Schritt für Ihren Kirchenaustritt:
Bestätigung Kirchgemeinde Ende Mitgliedschaft Kirche und Kirchensteuer