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Amtliche Unterschrifts-Beglaubigung

 


Amtlich beglaubigte Unterschrift notwendig
Im Kanton St. Gallen ist für den Kirchenaustritt eine normale Unterschrift nicht ausreichend. Es ist eine amtlich beglaubigte Unterschrift notwendig ist.

Was ist eine beglaubigte Unterschrift?
Bei einer beglaubigten Unterschrift bestätigt eine Amtsperson, dass Sie den Brief persönlich in Anwesenheit der Amtsperson unterzeichnet haben (also nicht schon vorher unterschreiben). Die amtliche Beglaubigung durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung kostet etwa 15 bis 25 Franken. Achtung: Sonderfall ▶ Oberuzwil / Wittenbach

Wie kommen Sie zu Ihrer beglaubigten Unterschrift?
Die Beglaubigung kann von den befugten MitarbeiterInnen der Stadt- oder Gemeindeverwaltung unter Vorweisung eines Identitätsnachweises (ID oder Pass) vorgenommen werden. Unbedingt Ausweis mitnehmen!

Anschliessend absenden
Nach der Beglaubigung nehmen Sie Ihren Kirchenaustritts-Brief normalerweise wieder mit und senden ihn selber bei der Post als Einschreiben ab. Vereinzelt leiten Gemeindeveraltungen Ihren Kirchenaustritt nach der Beglaubigung direkt an die Kirchgemeinde weiter.




Sonderfall Oberuzwil SG und Wittenbach SG:

Grundsätzlich gilt auch für Oberuzwil und Wittenbach, dass der Kirchenaustritt mit beglaubigter Unterschrift bei der betreffenden Kirchgemeinde einzureichen ist. Das Front-Office der Gemeindeverwaltung bietet jedoch an, dass der Kirchenaustritt direkt am Schalter über ein Formular der Gemeindeverwaltung Oberuzwil bzw. Wittenbach erledigt werden kann.

Die direkte Erledigung am Front-Office bietet folgende Vorteile: Es muss kein eigenes Kirchenaustritts-Schreiben* aufgesetzt werden. Nachdem das Formular ausgefüllt ist, ist nur noch die Unterschrift notwendig (für Einwohner von Oberuzwil ist die amtliche Beglaubigung der Unterschrift gemäss Angaben des Front-Office kostenlos). Die Gemeindeverwaltung leitet den Kirchenaustritt dann an die zuständige Kirchgemeinde weiter.

* Es kann aber (wie in allen anderen Gemeinden des Kantons St. Gallen) auch die Variante des selbstverfassten Kirchenaustritts-Schreibens gewählt werden. Für die zwingend notwendige amtliche Beglaubigung der Unterschrift muss jedoch sowieso die Gemeinde­verwaltung aufgesucht werden. Und die Zustellung des selbstverfassten Kirchenaustritts-Schreibens an die Kirchgemeinde muss dann selber vorgenommen werden.