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Amtliche Unterschrifts-Beglaubigung

 


Bitte beachten: Im Kanton Appenzell-Ausserrhoden betrifft die Beglaubigung nur die Mitglieder der römisch-katholischen Kirche.

Amtlich beglaubigte Unterschrift notwendig
Gemäss einem Erlass des Verbands der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Appenzell-Ausserrhoden ist die Austrittserklärung mit amtlich beglaubigter Unterschrift einzureichen. Während z.B. Herisau konsequent die Einhaltung dieser Regelung verlangt, akzeptieren hingegen manch andere Kirchgemeinden den Kirchenaustritt auch ohne beglaubigte Unterschrift. Um ein Hin und Her zu vermeiden ist es für die Katholiken aber in allen Kirchgemeinden des Kantons Appenzell-Ausserrhoden empfehlenswert, den Kirchenaustritt mit amtlich beglaubigter Unterschrift zu senden.

Was ist eine beglaubigte Unterschrift?
Bei einer beglaubigten Unterschrift bestätigt eine Amtsperson, dass Sie den Brief persönlich in Anwesenheit der Amtsperson unterzeichnet haben (also nicht schon vorher unterschreiben). Die amtliche Beglaubigung durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung kostet etwa 15 bis 25 Franken.

Wie kommen Sie zu Ihrer beglaubigten Unterschrift?
Die Beglaubigung kann von den befugten MitarbeiterInnen der Stadt- oder Gemeindeverwaltung unter Vorweisung eines Identitätsnachweises (ID oder Pass) vorgenommen werden. Unbedingt Ausweis mitnehmen!

Anschliessend absenden
Nach der Beglaubigung nehmen Sie Ihren Kirchenaustritts-Brief normalerweise wieder mit und senden ihn selber bei der Post als Einschreiben ab.