Formular für offiziellen Kirchenaustritt
Das Online-Formular von Kirchenaustritt24 bietet Ihnen Zugriff auf die Datenbank mit den Adressen aller Kirchgemeinen. Nutzen Sie das Online-Formular für die Kirchenaustritts-Dienstleistung und Sie erhalten umgehend vollständige und korrekte Kirchenaustritts-Unterlagen.

Kirchenaustritt in der Schweiz
Ein Kirchenaustritt in der Schweiz muss schriftlich per Brief an die zuständige Kirchgemeinde erfolgen. Obwohl die Kirchen kein spezielles Formular für den Austritt anbieten, genügt oft eine einfache Vorlage aus dem Internet, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen. Die offizielle Kirchenaustritts-Erklärung kann in Briefform gestaltet werden: der Begriff „Formular“ wird zwar häufig verwendet, meint aber in der Regel ein Austrittsschreiben in Briefform.
Vorgehen beim Kirchenaustritt
Obwohl keine formale Vorgabe für das Kirchenaustritts-Schreiben besteht, sind einige persönliche Angaben auf jeden Fall notwendig wie der vollständige Name und Vorname, das Geburtsdatum und Adresse des Wohnsitzes. Weitere Angaben wie Bürgerort, Taufdatum oder Zivilstand sind für den Austritt nicht obligatorisch. Diese Angaben kann man problemlos weglassen.
Wichtige ist die korrekte Kirchgemeinde-Adresse
Die Austritts-Erklärung muss an die korrekte evangelisch-reformierte oder römisch-katholische Kirchgemeinde gesendet werden. Zuständig ist die administrative Leitung der Kirchgemeinde, wie Kirchenrat oder Kirchenvorsteherschaft. Das Pfarramt ist primär für seelsorgerische Aufgaben zuständig und nicht für die Bearbeitung und Bestätigung der Kirchenaustritte. Einschreiben ist empfehlenswert, um den Eingang des Schreibens bei ausbleibender Kirchenaustritts-Bestätigung nachweisen zu können.
Kantonale Sondervorschriften und Beglaubigung
Es gibt einige kantonale Unterschiede, die zu beachten sind. So erfordert der Kanton St. Gallen beispielsweise eine beglaubigte Unterschrift, und die Reformierte Kirche im Kanton Freiburg stellt ein eigenes Formular zur Verfügung. Im Kanton Basel-Stadt ist die Kantonalkirche bei der Römisch-katholischen Kirche gleichzeitig die Kirchgemeinde für den ganzen Kanton.
Bequeme Erstellung der Kirchenaustritts-Unterlagen
Da das Verfahren für den Austritt aus der Kirche oft als kompliziert empfunden wird, bieten spezialisierte Online-Formulare eine praktische Unterstützung. Die persönlichen Angaben werden online eingetragen, und die fertige Austrittserklärung kann als PDF heruntergeladen oder per Post bestellt werden. Der Kirchenaustritt muss dann nur noch unterschrieben und an die aufgedruckte Empfänger-Adresse der reformierten Kirchgemeinde oder Empfänger-Adresse der katholischen Kirchgemeinde gesendet werden.
Wo finde ich das Kirchenaustritt-Formular für die katholische Kirche?
Ein offizielles Formular für den Austritt aus der katholischen Kirche existiert nicht. Die meisten Kirchgemeinden bieten auch keine Vorlagen für den Kirchenaustritt. Einen Musterbrief kann man aber im Internet finden. Allerdings muss der Austrittsbrief noch mit den spezifischen Angaben und der lokalen katholischen Kirchgemeinde ergänzt werden.
Was muss ich machen, wenn ich aus der Kirche austreten will?
Um aus der Kirche auszutreten, müssen Sie eine schriftliche Austrittserklärung bei der zuständigen lokalen evangelisch-reformierten oder römisch-katholischen Kirchgemeinde einreichen. Die in Formularen üblichen Daten wie Namen, Adresse, Geburtsdatum und den klar formulierten Wunsch zum Austritt aus der Kirche enthalten.
Wo finde ich das Austritts-Formular für die katholische Kirche Thurgau?
Den Kirchenaustritt müssen Sie bei der zuständigen Kirchgemeinde im Kanton Thurgau einreichen. Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben für den Austritt aus der römisch-katholischen Kirche. Wird wie beispielsweise hier 'kath-arbon.ch/was-tue-ich' ein Formular angeboten, dann ist das Anpassen an eine andere Kirchgemeinde möglich.