Kirchenaustritt = Ende Kirchenmitgliedschaft
Jedes Jahr verlassen etwa 55’000 Menschen die Landeskirchen in der Schweiz. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Schritte und Hintergründe zum Kirchenaustritt und liefert wertvolle Informationen für Interessierte.
Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt
In der Schweiz wird der Kirchenaustritt durch eine schriftliche Austrittserklärung bei der zuständigen Kirchgemeinde vollzogen. Der formale Prozess ist unkompliziert, da keine spezifischen Vorgaben für die Form der Erklärung bestehen. Entscheidend ist, dass der Austrittswunsch klar formuliert wird und alle relevanten persönlichen Daten enthalten sind. Kirchenaustritte werden in der Regel auch ohne Einschreiben bearbeitet, doch kann eine beglaubigte Unterschrift notwendig sein, falls dies in einer Gemeinde verlangt wird.
Wie läuft der Kirchenaustritt ab?
Der Kirchenaustritt erfolgt schriftlich und muss an die korrekte Kirchgemeinde gesendet werden, die für den Wohnort der betreffenden Person zuständig ist. Neben frei formulierten Schreiben bieten Plattformen wie Austritt.ch kostenpflichtige Vorlagen an, die den Prozess erleichtern können. Nach dem Einreichen der Austrittserklärung wird innerhalb weniger Wochen eine offizielle Bestätigung ausgestellt. Während dieser Zeit ist es ratsam, den Einlieferungsbeleg aufzubewahren, um einen Nachweis für den Versand zu haben.
Nachteile des Kirchenaustritts
Mit dem Austritt aus der Kirche endet die Mitgliedschaft in der jeweiligen Landeskirche und damit auch die Verpflichtung zur Zahlung von Kirchensteuern. Diese Änderung wird entweder sofort oder zum Ende des Kalenderjahres wirksam, je nach kantonaler Regelung. Konsequenzen des Kirchenaustritts: Im Gegenzug verlieren Mitglieder jedoch auch die Berechtigung, kirchliche Dienstleistungen wie kirchliche Hochzeit oder Taufen in Anspruch zu nehmen. Die Bestattung auf neutralen Friedhöfen bleibt jedoch unabhängig von der Konfession möglich, wobei die Gestaltung von Abdankungsfeiern durch externe Dienstleister erfolgen kann.
Kirchenaustritt und familiäre Aspekte
Der Kirchenaustritt ist eine individuelle Angelegenheit und betrifft nur die Person, die ihn einreicht. Für Kinder muss ein separater Antrag gestellt werden, falls deren Mitgliedschaft ebenfalls beendet werden soll. Ehepartner oder andere Familienmitglieder müssen eigenständig ihren Austritt erklären, da kollektive Kirchenaustritte nicht möglich sind. Jugendliche ab 16 Jahren haben das Recht, selbstständig über ihren Kirchenaustritt zu entscheiden.
Den Austritt sorgfältig abwägen
Ein Kirchenaustritt sollte nicht überstürzt erfolgen, da die Konsequenzen gut bedacht werden müssen. Auch wenn der Wiedereintritt in die Kirche jederzeit möglich ist, sollte die Entscheidung bewusst getroffen werden. Der Kirchenaustritt in der Schweiz ist zwar unkompliziert, doch empfiehlt es sich, alle relevanten Unterlagen aufzubewahren und die persönlichen Umstände sowie Überzeugungen gründlich zu reflektieren.
Wo muss ich mich melden, wenn ich aus der Kirche austreten möchte?
Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, können richten Sie bei der zuständigen Kirchgemeinde entsprechend Ihrem Wohnsitze an die kirchliche Behörde (Kirchenpflege, Kirchenrat, Kirchenvorstand oder Kirchgemeinderat). Der Austritt muss schriftlich erklärt werden, und Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Kirchenaustritts-Bestätigung.
Wie funktioniert das Austreten aus der evangelischen Kirche?
Um aus der evangelischen Kirche auszutreten, müssen Sie eine schriftliche Austrittserklärung direkt bei der zuständigen Kirchgemeinde einreichen. Der Austritt muss Ihre persönlichen Daten enthalten und es sollte klar der Austritt aus der Kirche beantragt sein. Der Kirchenaustritt wird von der Kirchgemeinde schriftlich bestätigt.
Wie trete ich aus der reformierten Kirche Winterthur aus?
Um aus der reformierten Kirche Winterthur auszutreten, müssen Sie eine schriftliche Austritts-Erklärung bei der Kirchenpflege einreichen. Für alle 7 reformierten Kirchgemeinden in Winterthur kann der Kirchenaustritt zentral adressiert werden an: Verband der ref. Kirchgemeinden, Sekretariat, Untere Kirchgasse 2, 8400 Winterthur.
Wenn Eltern aus der Kirche austreten, was ist mit den Kindern?
Auch wenn beide Elternteile aus der Kirche austreten, dann können prinzipiell die Kinder weiterhin in der Kirche bleiben. Der Kirchenaustritt der Eltern hat nicht automatisch Auswirkungen auf die Konfession der Kinder. Wollen Eltern ihre Kinder ebenfalls austreten lassen, muss dies ausdrücklich durch die Eltern beantragt werden.