Formular Reformierte Kanton Freiburg

Bitte beachten: Nur bei der evangelisch-reformierten Kirche ist im Kanton Freiburg als obligatorisch festgelegt, dass ein zusätzliches Formular ausgefüllt und zurückgesendet werden muss. Wichtiger Hinweis: betrifft nur die reformierte und nicht die katholische Kirche im Kanton Freiburg.

Die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg hat ein spezielles Austrittsverfahren festgelegt. Nachdem Sie Ihren Kirchenaustritts-Brief an den Kirchgemeinderat geschickt haben, werden Sie von der Kirchgemeinde ein Formular erhalten, welches unbedingt ausgefüllt an die Kirche zurück geschickt werden muss.

Dieses Verfahren mit der Formular-Rücksendung ist gesetzlich in der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg verankert und es ist zwingend erforderlich, dass Sie dieses Verfahren einhalten.

Fristen: Sie sollten das Formular und begleitende Informationen spätestens nach 20 Tagen erhalten (falls nicht, dann nachfragen). Anschliessend haben Sie 30 Tage Zeit, um das Formular auszufüllen und an die Kirche zurück senden. Nochmals per Einschreiben, denn wenn das Formular nicht nachweislich innert 30 Tagen nach Erhalt zurück gesandt wird, dann gilt das Datum der Rücksendung als Austrittsdatum. Bei korrekter Einhaltung des Verfahrens gilt hingegen das Eintreffen Ihres ursprünglichen Kirchenaustritts-Briefes als Austrittsdatum.

Kein Formular Katholische Kirchgemeinden Freiburg

Anmerkung zur Katholischen Körperschaft des Kantons Freiburg: Die römisch-katholischen Kirche praktiziert im Kanton Freiburg mehrheitlich ein ähnliches Formular-Verfahren, jedoch ist bei den Katholiken dafür keine gesetzliche Verankerung erkennbar. Wenn Sie der Meinung sind als römisch-katholisches Kirchenmitglied eine korrekte Kirchenaustritts-Erklärung eingereicht zu haben, dann senden Sie das römisch-katholische Formular nicht an die Pfarrei zurück, sondern verlangen Sie bei der Pfarrei stattdessen schriftlich, dass Ihnen ohne weitere Verzögerung die Kirchenaustritts-Bestätigung zugesandt wird.

▷▷ Zum nächsten Schritt für Ihren Kirchenaustritt:

Bestätigung Kirchgemeinde Ende Mitgliedschaft Kirche und Kirchensteuer
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