Amtlich beglaubigte Unterschrift notwendig

Im Kanton St. Gallen ist für den Kirchenaustritt eine normale Unterschrift nicht ausreichend. Es ist eine amtlich beglaubigte Unterschrift notwendig ist.

Was ist eine amtliche beglaubigte Unterschrift?

Bei einer beglaubigten Unterschrift bestätigt eine Amtsperson, dass Sie den Brief persönlich in Anwesenheit der Amtsperson unterzeichnet haben (also nicht schon vorher unterschreiben). Die amtliche Beglaubigung durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung kostet etwa 15 bis 25 Franken.

Es gibt Gemeindeverwaltungen im Kanton St. Gallen, welche in Eigeninitiative abweichend vom kantonal festgelegten Kirchenaustritts-Verfahren mit den Kirchgemeinden ein Austritts-Formular kreiert haben. Beachten Sie hierzu den Hinweise zu Oberuzwil SG und Wittenbach SG am Ende der Seite.

Wie kommen Sie zu Ihrer beglaubigten Unterschrift?

Die amtliche Beglaubigung der Unterschrift kann von den befugten MitarbeiterInnen der Stadt- oder Gemeindeverwaltung unter Vorweisung eines Identitätsnachweises (ID oder Pass) vorgenommen werden. Unbedingt Ausweis mitnehmen!

Anschliessend absenden

Nach der Beglaubigung nehmen Sie Ihren Kirchenaustritts-Brief normalerweise wieder mit und senden ihn selber bei der Post als Einschreiben ab. Vereinzelt leiten Gemeindeveraltungen Ihren Kirchenaustritt nach der Beglaubigung direkt an die Kirchgemeinde weiter.

Sonderfälle Oberuzwil SG und Wittenbach SG

Grundsätzlich gilt auch für Oberuzwil und Wittenbach, dass der Kirchenaustritt mit beglaubigter Unterschrift bei der betreffenden Kirchgemeinde einzureichen ist. Das Front-Office der Gemeindeverwaltung bietet jedoch an, dass der Kirchenaustritt direkt am Schalter über ein Formular der Gemeindeverwaltung Oberuzwil bzw. Wittenbach erledigt werden kann.

Die direkte Erledigung am Front-Office bietet folgende Vorteile: Es muss kein eigenes Kirchenaustritts-Schreiben aufgesetzt werden. Nachdem das Formular ausgefüllt ist, ist nur noch die Unterschrift notwendig (für Einwohner von Oberuzwil ist die amtliche Beglaubigung der Unterschrift gemäss Angaben des Front-Office kostenlos). Die Gemeindeverwaltung leitet den Kirchenaustritt dann an die zuständige Kirchgemeinde weiter.

Es kann aber, wie in allen anderen Gemeinden des Kantons St. Gallen, auch die Variante des selbst verfassten Kirchenaustritts-Schreibens gewählt werden. Für die zwingend notwendige amtliche Beglaubigung der Unterschrift muss jedoch sowieso die Gemeinde­verwaltung aufgesucht werden. Und die Zustellung des selbst verfassten Kirchenaustritts-Schreibens an die Kirchgemeinde muss dann selber vorgenommen werden.

▷▷ Zum nächsten Schritt für Ihren Kirchenaustritt:

Bestätigung Kirchgemeinde Ende Mitgliedschaft Kirche und Kirchensteuer
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